Eine Therapiestunde (50 Minuten) verrechne ich mit € 85.

Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar jeweils am Ende der Therapiestunde in bar zu bezahlen.

 

Kostenzuschuss

Die Krankenkassen erstatten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (gemäß ICD-10), einen Teil der Behandlungskosten zurück.

 

Kostenzuschuss/Einzelgespräch/50 Minuten:

 

- ÖGK: € 31,50

- BVAEB: € 42,50

- SVS: € 45,00

 

Die ersten 10 Psychotherapiestunden sind bewilligungsfrei. Sie benötigen jedoch vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung Ihres Praktischen Arztes (das Formular dafür liegt in der Praxis Ihres Arztes auf).

 

Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiestunden genügt es - neben dieser ärztlichen Bestätigung - die bezahlten Original - Honorarnoten Ihrer Psychotherapeutin, bei der für Sie zuständigen Krankenkasse einzureichen.

 

Es macht Sinn, sich eine Kopie aller Unterlagen zu machen, denn die Originalbelege behält sich die jeweilige Krankenkasse. Krankenkassen bezahlen in der Regel nur dann einen Zuschuss, wenn die Honorarnote bereits bezahlt wurde und der Zahlungsnachweis vorliegt.

 

Ein Kostenzuschuss ab der 11. Therapiestunde muss beantragt werden. Bei diesem Antragsformular sind einige Fragen zu beantworten, die ich in Absprache mit Ihnen ausfülle, damit Sie die Zuschussleistung beantragen können.

 

Die jeweilige Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt dann vorerst einen Kostenzuschuss für maximal 50 Psychotherapiestunden.

 

Viele private Krankenversicherungen übernehmen ebenfalls teilweise oder sogar komplett die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Idealerweise klären sie die Bedingungen dafür gleich zu Beginn der Behandlung.